UNSERE EIGENEN POLITIKER BESTÄRKEN DIE
ISLAMANGEHÖRIGEN, WIE INSTRUMENTE VON DIESEN GEFÜHRT, DAMIT - MIT SPRÜCHEN
WIE: „WIR DRÜRFEN DIESEN (ISLAMGEGNERN) ES
NICHT ÜBERLASSEN“ und bestärken gegen das eigene Volk den
Islam damit zur Gewaltausübung - sollte sich das deutsche Volk und die
europäischen Völker nicht dem gewähren lassen von islamischen Diktaten
unterwerfen. Dokumente aus praktischer Erfahrung und fundierter Analyse des Islam. |
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Die
Rechte und Pflichten der Juden und Christen in einem islamischen Staat |
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Dossier: „Der Griff des Islam nach Europa“ Vortrag von Pfarrer Eberhard Troeger auf dem Bekenntniskonvent in
Freudenstadt am 14.10.2004 \_
http://cd-mission.net/doku_AaI/Der_Griff_des_Islam_nach_Europa.pdf |
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– Geschrieben mit Blut und Terror Dokumentation
über den Islam ( Islamwissenschaftler Pastor
Fouad Adel M.A. ) |
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Mohammed’s Biographie und “ Innocence of
Muslims “ Schlachtfeld der Fakten ( Islamwissenschaftler Pastor Fouad
Adel M.A. ) \_
http://cd-mission.net/doku_AaI/Mohammeds%20Biographie2003.pdf
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Gedanken zur Geschichte und Islam und Zeitgeist: Der braune
Stachel den Adolf Hitler dem deutschen Volk hinterlassen hat, der sprosste
heute längst grün und treibt weiter sein antisemitisches Vorantreiben. Es war
der braunen okkulten Brut egal, was deutsch letztlich ist, sondern der Hass
auf den Juden hat dieses Volk sogar sich hergeben lassen, seine eigene
Herkunft zu intrumentieren. Wenn heute diese Ideologie der
"Grünen", die ein Mischmasch aus den arisch geistigen Findungen,
einer Art Natur Vorbildherrschaft und dem Umsetzungsstreben von der
Verislamisierung der Deutschen ist; ihre enddeutsch Bestrebungen ausbaut, so
könnte jeder Bürger wissen was die Schulterschlüsse mit dem Islam durch
nationalsozialistische Weise etablieren soll. Diese Bereitschaft von
totalitären Vorherrschaftsstreben des islamisch infiltrierten Geist, ist die
praktische Ausrichtung der Methoden in dem "Hause des Krieges"; der
Sichtweise, die der Islam anstrebt zu entfalten, um die Gesellschaften, die
er noch nicht zum Hause des Islam zählen kann langfristig bereit zu machen -
diese zu übernehmen. Interessant ist die umfänglich über alle Denominationen
zunehmende totalitäre Gesamtvergesellschaftung und breitgefächerte
Bereitschaft lang gewachsene Wertgefüge zügig zu demontieren und umzuwerfen.
Dies wiederum ist aus den islamischen Taktiken ein neuer Abschnitt, der
unsere Gesellschaften letztlich schon bald geistig erobert und den
Rechtsnorma so gestalten wird, daß innerliche Bereitschaft zu Brüderhass,
deren Teilhabe beschleunigt. Der sich diesbezüglich Gegenstellende, den
christlichen Wurzeln behaftete, wird nicht nur deren Feindschaft schon bald
aushalten müssen, sondern den schon längst nach den okkulten
Geschichtsverläufen sich ausgebreitete atheistische Geist. Dieser hat sich in
den Neufindungen zunehmend der totalitären geistigen Bevormundung über Neudefinition
- was zu Glauben ist - derweil in extremer Ausbildung breit gemacht. Faktisch
erleben wir das Finale an antichristlicher Entfaltung eines Landes, das den
christlichen Geist mißachtete und auch bekämpft hat; deren überhebliche
Führervision sich höchstens in die einer naturokkulten Geiselhaft verleiten
ließ. Dies ist wahrlich kein Wunder , sondern Folge von deutscher
Gottverachtung, nämlich die, daß ein Volk hingegeben wird wegen seiner
gottverachtenden Art und Weise. Das Neue
Testament und die Psalmen und die Sprüche
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EINZELFALL
- MAPPE zu Kriminalität bei Asylanten
Ein
klares Wort hier zum Schluss:
Aus Grundgesetz II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37) Art. 20 GG (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. |
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Art. 20 GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland vom 23. Mai 1949 [25. Juni
1968/28. Juni 1968] 1Artikel 20. (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) [1] Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. [2] Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. 2(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. [24. Mai 1949–25. Juni 1968/28. Juni 1968] Anmerkungen: 1. 24. Mai 1949: Art. 145 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Mai 1949. 2.
25. Juni 1968/28. Juni 1968: §§ 1 Nr. 7, 2 des Gesetzes vom 24. Juni 1968. |
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Art. 20 GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland vom 23. Mai 1949
[24. Mai 1949–25. Juni 1968/28. Juni 1968] 1Artikel 20. (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) [1] Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. [2] Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Anmerkungen: 1. 24. Mai 1949: Art. 145 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Mai 1949. Nicht Ohne Grund wurde zu den 68 Bewegungen der Artikel 4 des GG ergänzt. Wohl weißlich . Alle Deutschen haben nicht nur das Recht, „sondern auch die Pflicht zum Widerstand“. siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Huber Christliche
Rechtsethik und Widerstand
Wolfgang
Huber, Sozialethiker, ehemaliger Bischof von Berlin-Brandenburg und
ehemaliger Vorsitzender des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland,
untersucht in seinem bereits 1996 erschienenen Buch Gerechtigkeit und
Recht – Grundlinien christlicher Rechtsethik u. a. die Frage nach
der Legitimität legaler Herrschaft. Er weist dabei darauf hin, dass
politische Herrschaft und Rechtsordnung auch ihre Legitimation wieder
einbüßen und die Staatsloyalität ihrer Bürger wieder verlieren können;
nämlich immer dann, wenn von staatlichen Organen die Menschen- und
Grundrechte, die elementaren Forderungen politischer Gerechtigkeit und die
demokratischen Verfahren immer wieder missachtet werden. Liegt eine solche
ständige Missachtung vor, tritt der Begriff des Widerstands in den Vordergrund.
Huber unterscheidet dabei drei Verwendungsweisen des Widerstandsbegriffs: den
weiten Begriff einer Widersetzlichkeit gegen Handlungen anderer; den engeren
Widerstandsbegriff in seiner Annäherung an den Begriff des bürgerlichen
Ungehorsams; den engsten Widerstandsbegriff, wie er in dem Art. 20
Abs. 4 GG verankert ist. Huber sieht in diesem grundgesetzlichen Recht zum
Widerstand einen unübersehbaren Hinweis auf die Bedeutung der Zivilcourage
für die Erhaltung der Demokratie. Das Widerstandsrecht schließe gewaltsame
Akte ein; ja, die gewaltsame Aktion bilde die Grundform des Widerstands, an
die im Zusammenhang des Art. 20
Abs. 4 GG gedacht sei. Aus dem Blickwinkel der
christlichen Rechtsethik wird Huber dabei von dem Grundgedanken geleitet,
dass die Pflicht zur Fürsorge für die Mitmenschen im Extremfall das
Eingreifen gegen eine politische Obrigkeit nötig mache, wenn diese Obrigkeit
den Bürgern beharrlich Schaden zufüge. Insofern Huber sich von einem solchen
Grundgedanken leiten lässt, nähert er sich dem Denken des amerikanischen Transzendentalisten Henry David Thoreau (1817–1862) an, der
formulierte: „Wenn aber das Gesetz so beschaffen ist, dass es
notwendigerweise aus dir den Arm des Unrechts an einem anderen macht, dann
brich das Gesetz.“ Aus der christlichen Rechtsethik sowohl Hubers als auch
Thoreaus ist klar zu erkennen, worin das entscheidende Kriterium für die
Legitimität des Widerstands liegt: im Blick von unten. Untätigkeit, so Huber weiter,
trage dazu bei, dass das Rad des staatlichen Rechtsmissbrauchs sich
weiterdrehe und immer neue Opfer hervorrufe. Untätigkeit sei also ethisch
nicht neutral, sondern sie werde dann zur Mitschuld. Wo Untätigkeit zur
Mitschuld führen würde, da entstehe eine ethische Pflicht zum Widerstand.
Allerdings: Vorrang haben dann immer gewaltfreie Mittel. Denn: Physische
Gewalt gegen Menschen könne niemals gerechtfertigt werden. Wer sich in einer
äußersten Notsituation zu ihr durchringe, der wisse, dass er damit Schuld auf
sich nehme. Huber: „Ohne das Moment einer Schuldübernahme kann es eine
ethische Anerkennung des gewaltsamen Widerstands nicht geben.“ --- Punkt ! |
cd-mission.net
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Dienste - Hannover - Karlsruhe - Impflingen - Seiten-Stand : 02.08.2016
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